Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Location AK Happiness GmbH
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Räumen zur Beherbergung, im Folgende, Zimmer genannt und Räumlichkeiten Konferenz-, Bankett und sonstigen Veranstaltungsräumen im folgenden „Räumlichkeiten“ genannt der AK Happiness GmbH, im Folgenden „die Location“ genannt, zur Durchführung von eintägigen bzw. mehrtätigen Veranstaltungen, wie Banketten, Seminaren, Tagungen, Feierlichkeiten, und allen damit zusammenhängenden weiteren Leistungen bzw. Leistungsbestandteilen und deren Bausteine als auch allen Lieferungen der Location, im Weiteren „gebuchte Leistungen“ genannt.
II. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Mängel, Haftung, Verjährung
1. Die Location Aufnahmevertrag, im folgenden „Vertrag“ genannt, kommt durch den Antrag des Kunden und die Annahme der Location zustande. Die Location verpflichtet sich, die vom Kunden gebuchten Räumlichkeiten und Leistungen zu erbringen. Der Kunde verpflichtet sich zur fristgerechten vollständigen Zahlung der Räumlichkeiten und der von ihm in Anspruch genommenen Leistungen der Location sowie der von ihm über die Location bestellten Leistungen Dritter. Der Location steht es frei, die Reservierung schriftlich zu bestätigen.
2. Der den Vertrag unterzeichnende Kunde und die Location sind Vertragspartner. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet ein Dritter der Location gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Sollten Störungen oder Mängel an den vereinbarten Leistungen der Location auftreten, so hat der Kunde dies nach Kenntnisnahme unverzüglich zu rügen, damit die Location die Möglichkeit erhält, unverzüglich Abhilfe zu schaffen bzw. unverzüglich die vertragsgemäße Leistung herzustellen. Die Rüge muss spätestens vor der Abreise bzw. bei Rückgabe der Räumlichkeiten bzw. des Zimmers erfolgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Der Kunde ist verpflichtet, die Location auf die Möglichkeit jeglicher Schadensentstehung unverzüglich hinzuweisen, ggf. auch schriftlich. Der Kunde hat einen ihm entstehenden Schaden möglichst gering zu halten.
4. Ansprüche des Kunden aus Nicht- oder Schlechterfüllung oder Gründe einer sonstigen Haftung der Location, verjähren vorbehaltlich einer möglichen kürzeren gesetzlichen Verjährungsfrist spätestens in sechs Monaten, zu berechnen ab Kenntnis mit Unterzeichnung des Vertrages und des darin vereinbarten Tages der Abreise bzw. des Endes der Veranstaltung.
Dies gilt nicht für Verletzungen von Leben, Körper, Gesundheit. Es gelten ergänzend die gesetzlichen Regelungen.
III. Leistungen, Preise, Fälligkeit und Zahlungen, Aufrechnung und Minderung
1. Die Location ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von der Location zugesagten Leistungen zu erbringen. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder bestimmter Räumlichkeiten, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vorher vereinbart wurde. Reservierte Funktionsräume stehen dem Kunden nur zu der vorherschriftlich vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine In Anspruchnahme der Funktionsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Location und wird zusätzlich berechnet.
2. Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung von Zimmern bzw. Räumlichkeiten und weiteren in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten bzw. üblichen Preise der Location zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen von Dritten und Auslagen der Location an Dritte, insbesondere auch für Forderungen von Urheberrecht Verwertungsgesellschaft – GEMA Gebühren trägt der Kunde.
3. Zehn Tage vor der Veranstaltung gilt:
Der Kunde muss die endgültige Zahl der Teilnehmer 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn mitteilen. Diese gemeldete Zahl bildet die Berechnungsgrundlage bei der späteren Rechnungsstellung
4. Die vereinbarten Netto-Preise im Vertrag werden mit der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung mehr als fünf Monate und erhöht sich der von der Location allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, erhöht werden.
5. Nimmt der Kunde nachträglich Änderungen vor, so bedürfen jegliche Änderungen zur Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Location. Die Location ist im Fall der Zustimmung berechtigt, seine Preise entsprechend anzupassen.
6. Ist eine Tagungspauschale festgelegt, so versteht sich diese pro Veranstaltungstag und pro Teilnehmer, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
7. AK Happiness GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorschusszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
8. Rechnungen der Location ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und zahlbar. Zahlungsverzug, mit auch nur einer Rechnung, berechtigt die Location, alle weiteren und zukünftigen Leistungen einzustellen. Voraussetzung ist, dass die Location eine In-Verzug-Setzung des Kunden durch eine erste Mahnung unter Fristsetzung des Zahlungseingangs und Hinweis auf die Folgen des Ausbleibens der Zahlung, vorgenommen hat. Die Location ist überdies berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist die Location berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen zu verlangen. Der Location bleiben der Nachweis und die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten; dem Kunden der Nachweis und die Geltendmachung ein es niedrigeren Schadens.
IV. Rücktritt und Teilrücktritt des Kunden (Widerruf, Abbestellung, Stornierung) Nichtinanspruchnahme der Leistungen der Location (Nichterscheinen) für Tagungen und Bankette
1. Der Kunde hat ein Rücktrittsrecht bzw. Teilrücktrittsrecht, wenn dies im Vertrag schriftlich in Textform ausdrücklich vereinbart wurde. Entscheidend ist der fristgerechte Tag genaue schriftliche Zugang der Rücktrittserklärung bei der Location. Dies gilt auch für jegliche Buchungsbausteine von Leistungsbestandteilen gebuchter Leistungen der Location bei einer Veranstaltung. Nur im Fall des Zugangs einer fristgerechten schriftlichen Rücktrittserklärung entstehen keine Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Location gegenüber dem Kunden.
2. Das ausdrücklich in Textform vereinbarte Rücktrittsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb der vereinbarten Rücktrittsfrist, durch schriftliche Erklärung ausgeübt wird. Der Nachweis der fristgerechten Rücktrittserklärung obliegt dem Rücktretenden. In allen anderen Fällen bleibt der Vertrag vollumfänglich wirksam mit der Folge, dass der Kunde die vereinbarte Gegenleistung aus dem Vertrag an die Location zu zahlen hat, unter Abzug der ersparten Aufwendungen der Location. Es bleibt dem Kunden überlassen höhere ersparte Aufwendungen nachzuweisen.
3. Die Regelung in Ziffer IV. 2. gilt in allen Fällen eines Widerrufs, einer Abbestellung, Stomierung, Nichtinanspruchnahmeahme und des Nichterscheinens sowie der Nicht-Inanspruchnahme der bestellten Leistungen und Räumlichkeiten. Bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen und Räumlichkeiten.
4. Die Ziffer IV. 2., 3. gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges der Location oder einer von der Location zu vertretender Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
5. Die Pflicht des Kunden zur Zahlung in Fällen der Ziffer IV. erstreckt sich auf eine angemessene Entschädigung für den entgangenen Speise- und Getränkeumsatz sowie für die entgangene Raummiete und Zimmer. Der Location steht es frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren oder konkret zu berechnen. Die Location ist berechtigt, die Entschädigung für den entgangenen Speise- und Getränkeumsatz sowie für die entgangene Raummiete und den Hotelzimmern pauschaliert für Bankett und Tagungen zu berechnen, wie folgt:
Buchungen im Bankett/Festlichkeitsbereich für ab 70 Personen:
a) bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn kostenfreie Stornierung.
b) ab 6 Monate vorher werden 50% der Summe fällig von der geplanten Anzahl der Gäste ausgehend
c) ab 3 Monate vorher sind 80 % der Summe fällig von der geplanten Anzahl der Gäste ausgehend
d) ab 30 Tage vor der Veranstaltung sind 90 % der Summe fällig von der geplanten Anzahl der Gäste ausgehend.
e) ab 10 Tagen vor der Veranstaltung sind 100% der Summe fällig von der geplanten Anzahl der Gäste ausgehend.
Die Anzahlung wird generell nicht zurückerstattet!
V. Rücktritt, Widerruf der Location
1. Für den Fall, dass der Kunde die vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der Zahlungsfrist und einer angemessenen Nachfrist bezahlt, ist die Location berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen gemäß der Schadensbemessung wie nachfolgend genannt.
2. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich in Textform vereinbart wurde, ist die Location in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach dem vertraglich gebuchten Zimmer und Räumlichkeiten vorliegen.
3. Die Location ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurück zu – treten, beispielsweise falls:
a) höhere Gewalt oder andere von der Location nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
b) Zimmer und Räumlichkeit unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zweckes gebucht wurden;
c) die Location begründeten Anlass zur Annahme hat, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Location in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Herrschafts- oder Organisationsbereich der Location zuzurechnen ist;
d) ein Verstoß gegen den Geltungsbereich in Ziffer I. vorliegt.
4. Im Fall des berechtigten Rücktritts der Location hat der Kunde bzw. bestellende Dritte keinen Schadensersatzanspruch gegen die Location. Dies gilt nicht, wenn der Kunde der Location vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten nachweisen kann. Die Location setzt den Kunden unverzüglich schriftlich in Textform über den Rücktritt in Kenntnis.
VI. Beidseitige Regelung im Falle einer Höheren Gewalt (Widerruf/Abbestellung, Stornierung, Nicht-Inanspruchnahme, Nichterscheinen, Pandemie, Epidemie, Naturereignisse, Seuchen sowie Rechtsakte der Regierung
Beide Vertragspartner sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund in Zusammenhang mit der SARS-CoV-2 Pandemie bzw. in Fällen höherer Gewalt, vom Vertrag zurückzutreten.
Sollte die Location als Vertragspartnern aufgrund eines Falles höherer Gewalt geschlossen sein und die gebuchte Veranstaltung/Tagung nicht stattfinden können, so fallen Keine Stomokosten an. Ein Schadenersatzanspruch zwischen den Vertragsparteien ist in einem solchen Fall hin und herum ausgeschlossen.
Dies gilt unabhängig von behördlich reglementierten variablen Teilnehmerzahlen, von behördlichen Kundenreglementierungen, sonstigen behördlichen Reglementierungen sowie jeglichen Rechtsakten.
Für den Fall, dass eine der Vertragsparteien Leistungen bzw. Pflichten gegenüber bzw. von einem Dritten hat ist ein Rückgriff auf den anderen Vertragspartner ausgeschlossen.
VII. Änderungen der Teilnehmeranzahl und der Veranstaltungszeit
1. Jede Änderung der vertraglich vereinbarten Teilnehmerzahl muss der Location schriftlich in Textform mitgeteilt werden; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung in Textform der Location. Im Falle einer genannten „circa-Zahl“ gilt diese genannte Zahl der Teilnehmer als absolute Zahl. Es gilt Ziffer III. 3.
2. Im Falle einer abweichenden Teilnehmerzahl nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet.
3. Bei einer Abweichung der Teilnehmerzahl um mehr als 15% innerhalb von vier Monaten und 1 Tag ist die Location berechtigt, die vereinbarten Preise neu zu verhandeln. Der Vertrag ist dahingehend durch Nachtrag zu aktualisieren.
4. Verschieben sich die vereinbarten Anfangs-oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt die Location diesen Abweichungen schriftlich in Textform zu, so kann die Location die zusätzliche Leistungsbereitschaft seiner Mitarbeiter angemessen in Rechnung stellen.
VIII. Mitbringen von Speisen, Getränken
Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung in Textform mit der Location. In diesen Fällen wird ein angemessener Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet. Der Kunde trägt vollumfänglich die Haftung und stellt die Location gegenüber Dritten von jeder Inanspruchnahme frei. Der Freistellungsanspruch der Location ist in Textform vom Kunden unverzüglich deklaratorisch zu bestätigen.
IX. Technische Einrichtungen und Anschlüsse
1. Soweit die Location für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtung-en von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und für Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die sachgemäße und pflegliche Behandlung und die vollständige, ordnungsgemäße Rückgabe. Der Kunde stellt die Location von allen Ansprüchen Dritter aus der Beschaffung und Überlassung dieser Einrichtungen frei.
2. Die Verwendung von eigenen elektrischen oder sonstigen Anlagen des Kunden, unter Nutzung des Stromnetzes oder sonstiger Leistungsnetze der Location, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Location in Textform. Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen der Location durch diese Verwendung, gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden. Der Kunde hat diese Wiederherstellung oder Reparatur o der Neuanschaffung sowie sämtlich damit einhergehende Kosten der Location zu bezahlen. Die durch die Verwendung entstandenen Stromkosten und sonstigen Kosten darf die Location angemessen erfassen und pauschalisiert berechnen, wenn nicht anderes schriftlich vereinbart ist. Bleiben Anlagen der Location ungenutzt, ist die Location berechtigt, eine angemessene Ausfall Vergütung pauschalisiert zu verlangen.
3. Der Kunde ist mit vorheriger Zustimmung der Location in Textform, unter exakter Nennung der Geräte des Kunden, berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und andere Daten Übertragungseinrichtungen zu benutzen. Die Location kann eine Anschlussgebühr angemessen pauschalisiert berechnen. Bleiben durch den Anschluss eigener Geräte des Kunden geeignete Geräte der Location und genutzt, kann die Location einen Ausfall/Bereitstellung Vergütung angemessen pauschalisiert verlangen.
4. Störungen an den durch die Location zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden unverzüglich beseitigt. Der Kunde hat die Location unverzüglich über Störungen in Kenntnis zu setzen.
5. Zahlungsverpflichtungen des Kunden können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, mit Ausnahme, dass der Kunde nachweisen kann, dass die Location diese Störungen vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat.
X. Haftung des Kunden für Schäden
1. Der Kunde haftet für alle Schäden an Gebäude und Inventar, die aus seinem Risikobereich stammen, insbesondere seine Teilnehmer seine Besucher, seine Mitarbeiter. Dritte aus seinem Herrschafts- und/oder Organisationsbereich intem und extem sowie durch ihn selbst verursacht worden sind.
2. Die Location kann vom Kunden die Stellung einer angemessenen Sicherheit durch Versicherungen, Bürgschaft, etc. verlangen.
3. Ist der bestellende Kunde nicht selbst Veranstalter oder wird vom Veranstalter gewerblicher Vermieter oder Organisator oder sonstiger Dritte eingeschaltet, so haftet der Veranstalter bzw. der sonstige Dritte zusammen mit dem Kunden gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen und Zahlungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche aus dem Vertrag.
XI. Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgebrachte Sachen des Kunden und Dritter jeglicher Art und auch persönliche Gegenstände befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen und Räumlichkeiten der Location. Die Location übernimmt keine Bewachungs- oder Aufbewahrungspflicht. Die für die Veranstaltung bestimmten Gegenstände sind nicht früher als zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn zu bringen. Die Entgegennahme ist nur durch eine Bestätigung der Location in Textform vollzogen.
Jegliche Ausnahmen der Ziffer X. bedürfen der vorherigen Absprache und schriftlichen Zustimmung der Location in Textform.
Die Versicherung und Absicherung mitgebrachter Gegenstände obliegt alleinig dem Kunden. Die Location haftet ausdrücklich nicht für verloren gegangene und/oder beschädigte Gegenstände des Kunden bzw. verloren gegangene Kuverts des Kunden, bzw. verloren gegangene Geldgeschenke des Kunden.
XII. Verbraucherschlichtung, Gerichtsstand, Zahlungs- und Erfüllungsort
1. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Verbraucherschlichtungsstelle teil.
2. Wenn die Streitigkeit über einen Verbrauchervertrag durch den Unternehmer und den Verbraucher nicht beigelegt werden konnte durch eine Mediation und/oder eine andere alterative Streitbeilegung scheiterte und ein Gerichtsverfahren angestrebt wird, so gilt als vereinbart, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig, dass als ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg vereinbart ist. Es gilt das deutsche Recht.
3. Erfüllung- und Zahlungsort ist die Firma AK Happiness GmbH, Alsterdorfer Strasse 40, 22299 Hamburg.
XIII. Verschiedenes, Schriftform, salvatorische Klausel, Einbeziehung
1. Fotografische Aufnahmen der Location Innen- bzw. Außenansicht, Räumlichkeiten und Umgebung dürfen nur nach vorheriger Zustimmung der Location zur Erstellung und jeweils vorher schriftlich fixierten Verwendung, Nutzung, angefertigt werden.
2. Der Einsatz von Drohnen und Flugkörpern jeder Art, Feuerwerken ist grundsätzlich verboten. Eine Genehmigung wird von der Location nur erteilt, wenn zwischen dem Kunden und der Location eine vorherige Vereinbarung nach den gesetzlichen Vorschriften in Textform geschlossen wurde.
3. Wunderkerzen, Konfettis aller Art sind verboten.
4. Empfang Terrasse (im Innenhof) und alle Fenster im Saal sind ab 22 Uhr geschlossen zu halten.
5. Änderungen, Ergänzungen des Vertrags bedürfen grundsätzlich zur beiderseitigen Rechtssicherheit der Schriftform. Einseitige Änderungen sind unwirksam. Mündliche Absprachen sind grundsätzlich zu bestätigen zur beiderseitigen Rechtssicherheit.
6. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags/dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien können unwirksame Bestimmungen durch solche ersetzen, die dem Parteiwillen und wirtschaftlichen Zweck nahekommen, hilfsweise durch die Rechtsprechung, hilfsweise durch das Gesetz.
7. Bei Vertragsschluss werden diese Geschäfts- Bedingungen Bestandteil des Vertrags durch Beilage und Bezugnahme im Angebot der Location.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben wir mit größter Sorgfalt erstellt. Eine regelmäßige Prüfung und Aktualisierung erfolgen laufend und nach aktuellen Anlässen.
Sollten Sie Fragen und Anregungen haben so bitte wir Sie uns anzusprechen.